Bedingungen und Konditionen

Reise-Ressourcen

TECHNISCHE ORGANISATION

Alle über die Webdomain angebotenen Reisen www.tempsdoci.comwerden vermarktet und/oder organisiert von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.versehen mit N.I.F. B60397726 und hat seinen eingetragenen Sitz in C/ Provença nº212, 08036 Barcelona die als Inhaberin einer Pauschalreisegarantie im katalanischen Tourismusregister eingetragen ist und die Inhaberin dieser Webdomain ist.

VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. verfügt über die in Art. 252-10 des Gesetzes 22/2010 vom 20. Juli des katalanischen Verbraucherschutzgesetzes festgelegte Insolvenzgarantie für Pauschalreisen, die durch eine Bürgschaftspolice mit der Nummer N5.474.463-G mit der Versicherungsgesellschaft SEGUROS CATALANA DE OCCIDENTE SA DE SEGUROS Y REASEGUROS (Avinguda Alcalde Barnils, 63 08174, Sant Cugat del Vallés).

Verfahren im Falle eines Leistungsanspruchs:

Kontaktiere uns unter 902 344 000 oder schicke eine E-Mail an: dac@catalanaoccidente.com

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN PAUSCHALREISEVERTRAG

a) Abschluss der Pauschalreise

Vorvertragliche Informationen:

(1) Bevor der Reisende eine Verpflichtung jeglicher Art eingeht, muss er Pauschalreisevertrag oder ein entsprechendes Angebot, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.muss dem Reisenden das standardisierte Informationsformular für Pauschalreiseverträge sowie die übrigen Merkmale und Informationen über die Reise gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung stellen.

2. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die genaue Informationen über die Eignung der Reise gemäß ihren besonderen Bedürfnissen erhalten möchten, um die Möglichkeit und Durchführbarkeit des Vertragsabschlusses gemäß den Merkmalen der Reise zu beurteilen, sollten Folgendes mitteilen VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.Die Kommission informiert sie über eine solche Situation, damit ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 ist eine Person mit eingeschränkter Mobilität eine Person, deren Mobilität zur Teilnahme an der Reise aufgrund einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder vorübergehenden) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung oder einer anderen Ursache einer Behinderung oder aufgrund ihres Alters eingeschränkt ist und deren Situation eine angemessene Aufmerksamkeit und Anpassung der den anderen Reiseteilnehmern zur Verfügung gestellten Dienstleistung an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert.

3. Vorvertragliche Informationen, die dem Reisenden gemäß Buchstabe a) zur Verfügung gestellt werden, c), d), e) und g) von Artikel 153.1 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 sind Bestandteil des Pauschalreisevertrags und können nicht geändert werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich zwischen VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. und dem Reisenden vereinbart. VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. wird dem Reisenden vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle Änderungen der vorvertraglichen Informationen in klarer, verständlicher und deutlicher Form mitteilen.

2 Informationen zu Pass-, Visums- und Impfbestimmungen:

1. VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. ist verpflichtet, Informationen über die für die Reise und den Aufenthalt erforderlichen gesundheitlichen Formalitäten sowie über die für Reisende geltenden Pass- und Visabestimmungen, einschließlich der ungefähren Zeit, die für die Erlangung von Visa erforderlich ist, bereitzustellen, und ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

2. Der Reisende muss sich die für die Reise erforderlichen Unterlagen beschaffen, einschließlich Reisepass und Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Alle Schäden, die durch das Fehlen dieser Unterlagen entstehen, gehen zu deinen Lasten, insbesondere die Kosten, die durch die Unterbrechung deiner Reise und deinen eventuellen Rücktransport entstehen.

3. wenn VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. akzeptiert, dass der Reisende die notwendigen Visa für eines der in der Reiseroute enthaltenen Reiseziele beantragt, kann der Reisende die Zahlung der Kosten für das Visum sowie der Verwaltungskosten für die vor der entsprechenden diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu erledigenden Formalitäten verlangen.

In diesem Fall haftet VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. für die ihr zurechenbaren Schäden.

3. eine Reservierungsanfrage:

1 Um einen Buchungsvorgang über unsere Website zu formalisieren, müssen die folgenden Schritte befolgt werden:

Klicke auf die Schaltfläche „Buchen“, gib die vom Kunden gewünschten Leistungen an und füge die Daten des/der Fahrgäste hinzu. Wähle eine Zahlungsmethode (Kreditkarte oder Überweisung). Sobald die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist, erhältst du eine E-Mail mit der Bestätigung der Leistungen, dem Preis der Reise und den Bedingungen der Reiseversicherung (falls diese abgeschlossen wurde). Sobald die vollständige Zahlung für die Reise erfolgt ist, werden die Reiseunterlagen per E-Mail verschickt.

2 Wenn du dich bereit erklärt hast, die Buchung zu verwalten, bist du für alle technischen Fehler im Buchungssystem, die dir zuzuschreiben sind, und für alle Fehler, die während des Buchungsvorgangs gemacht werden, verantwortlich.

3. haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzuschreiben sind oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.

4. Bestätige die Reservierung:

Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung zustande. Von diesem Moment an ist der Pauschalreisevertrag für beide Parteien verbindlich.

5. Zahlungsplan:

1. Zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung hat der Verbraucher 30 % des Pauschalreisepreises zu zahlen, es sei denn, der Pauschalreisevertrag sieht einen anderen Betrag vor.

2. Die Zahlung des Restpreises muss spätestens 30 Tage vor der Abreise erfolgen, es sei denn, im Pauschalreisevertrag ist ein anderer Zahlungsplan festgelegt.

3. wenn der Reisende den Zahlungsplan nicht einhält, . kann den Vertrag kündigen und die Regeln anwenden, die für die Kündigung der Reise durch den Reisenden vor der in Klausel 13 vorgesehenen Abreise gelten.

(b) Regeln für die Leistungen der Pauschalreise

6. Leistung:

Die Leistungen, aus denen sich der Pauschalreisevertrag zusammensetzt, ergeben sich aus den Informationen, die dem Verbraucher in den vorvertraglichen Informationen mitgeteilt wurden, und dürfen nicht geändert werden, es sei denn. und der/die Reisende vereinbaren ausdrücklich, wie in Klausel 1.3 vorgesehen. Vor Antritt der Reise stellt . dem Fahrgast die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Belege, Gutscheine und Fahrkarten zur Verfügung.

7. Unterkunft:

Sofern in den vorvertraglichen Informationen oder in den besonderen Vertragsbedingungen nicht anders angegeben:

1. Für die Länder, in denen es eine offizielle Klassifizierung von Hotelbetrieben oder anderen Unterkünften gibt, spiegelt die Broschüre die touristische Klassifizierung des jeweiligen Landes wider.

2. Die Belegung der Zimmer hängt von den Regeln ab, die in jedem Land und jeder Unterkunft gelten.

c) Dreibett- oder Vierbettzimmer oder Kabinen sind in der Regel Doppelzimmer mit einem oder zwei zusätzlichen Betten, in der Regel ein Schlafsofa oder ein Klappbett, außer in bestimmten Betrieben, in denen zwei größere Betten anstelle von Zusatzbetten verwendet werden.

8. Transport:

1. Der Reisende muss sich mit der von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. angegebenen Vorankündigung an dem für die Abfahrt angegebenen Ort einfinden .

2. Der Verlust oder die Beschädigung von Handgepäck oder anderen Gegenständen, die der Fahrgast mit sich führt, geschieht auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten, solange der Fahrgast sie in seinem Gewahrsam hat.

9. Andere Dienstleistungen:

1. in der Regel beinhaltet die Vollpension ein kontinentales Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie die Unterkunft. Wenn nicht anders angegeben, beinhaltet die Halbpension ein kontinentales Frühstück, Abendessen und Unterkunft. In der Regel sind in diesen Mahlzeiten keine Getränke enthalten.

2. Besondere Ernährungsweisen (vegetarische oder spezielle Diäten) werden nur garantiert, wenn dies in den vom Veranstalter akzeptierten Sonderwünschen im Pauschalreisevertrag angegeben ist.

3. Die Anwesenheit von Haustieren wird nur akzeptiert, wenn dies in den vom Veranstalter akzeptierten besonderen Anforderungen im Pauschalreisevertrag angegeben ist.

d) Rechte und Pflichten der Parteien vor Antritt der Reise

10. Änderung des Vertrages:

VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. kann die Vertragsklauseln vor Reisebeginn nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist und VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und deutlich über diese Änderung informiert.

2. wenn vor Antritt der Reise VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. gezwungen ist, wesentliche Änderungen an den Hauptmerkmalen der Reiseleistungen vorzunehmen, oder nicht in der Lage ist, die zuvor akzeptierten besonderen Anforderungen des Reisenden zu erfüllen, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. muss sie dem Reisenden unverzüglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger zur Kenntnis bringen und die Mitteilung muss enthalten:

  • Die vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen und ggf. ihre Auswirkungen auf den Preis.
  • Eine angemessene Frist, innerhalb derer der Reisende seine Entscheidung mitteilen kann.
  • Der Hinweis, dass, wenn der/die Fahrgast/-in die Entscheidung nicht innerhalb der angegebenen Frist mitteilt, davon ausgegangen wird, dass er/sie die wesentliche Änderung ablehnt und sich daher entscheidet, den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen.
  • Wenn VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. es anbieten kann, die ersatzweise angebotene kombinierte Reise und deren Preis.

Der Fahrgast kann wählen, ob er die vorgeschlagene Änderung akzeptiert oder den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigt. Wenn der/die Reisende sich entscheidet, den Vertrag zu kündigen, kann er/sie eine von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. angebotene Ersatzpauschalreise annehmen . Diese Ersatzreise muss, wenn möglich, von gleicher oder besserer Qualität sein.

Führt die Vertragsänderung oder die Ersatzreise zu einer qualitativ oder preislich schlechteren Reise, hat der Fahrgast Anspruch auf eine angemessene Minderung des Preises.

Für den Fall, dass der Reisende den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigt oder das angebotene Ersatzpaket nicht annimmt, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.hat alle für die Reise geleisteten Zahlungen innerhalb von höchstens vierzehn Kalendertagen nach Beendigung des Vertrags zurückzuerstatten. Für diese Zwecke gelten die Bestimmungen von Paragraf 22 Absätze 2 bis 6.

11. Preisüberprüfung:

1. Die Preise können von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. nur bis zu 20 Kalendertage vor der Abreise erhöht werden. Außerdem darf eine solche Erhöhung nur vorgenommen werden, um die Höhe des Tarifs an die Schwankungen anzupassen:

(a) die für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

(b) der Preis der Personenbeförderung, der aus Kraftstoff oder anderen Energieformen gewonnen wird.

(c) die Höhe der Steuern oder Abgaben auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten erhoben werden, die nicht direkt an der Durchführung der Pauschalreise beteiligt sind, einschließlich Touristen-, Lande-, Ein- oder Ausschiffungsgebühren, Steuern und Zuschläge in Häfen und Flughäfen.

2. Im Vertrag ist das Datum anzugeben, an dem die im vorigen Absatz genannten Punkte berechnet wurden, damit der Fahrgast den Bezugspunkt für die Berechnung der Preiskorrekturen kennt.

3 VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. wird den Reisenden über die Erhöhung in klarer und verständlicher Form informieren und eine Begründung für die Erhöhung vorlegen, die spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen muss.

4. Nur für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 8 % des Reisepreises ausmacht, kann der Fahrgast den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen. In einem solchen Fall gelten die Bestimmungen von Klausel 10.

5. Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Fahrpreises bei Abweichungen von den in den folgenden Absätzen aufgeführten Punkten. a), b) und (c) von Klausel 11.1. In solchen Fällen, ..., werden die tatsächlichen Verwaltungskosten für die Erstattung des Reisenden von der Preisminderung abgezogen.

12. Übertragung der Reserve:

1. Der Reisende kann seine Buchung auf eine Person übertragen, die alle in der Packungsbeilage, dem Programm oder Angebot und im Vertrag zur Durchführung der Pauschalreise geforderten Bedingungen erfüllt.

2. VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. muss mindestens 7 Kalendertage vor Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger über die Verlegung informiert werden, und VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. darf dem Reisenden nur die tatsächlich durch die Verlegung entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

3. In jedem Fall haften der Reisende und die Person, auf die die Buchung übertragen wurde, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. gegenüber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des restlichen Preises sowie für alle Provisionen, Zuschläge und sonstigen zusätzlichen Kosten, die durch die Übertragung entstanden sind.

13. Auflösung der Reise durch den Reisenden vor Antritt der Reise:

1. Der Reisende kann den Vertrag jederzeit vor Reisebeginn kündigen. In diesem Fall kann VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. vom Reisenden die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Strafe verlangen. Im Vertrag kann eine angemessene Standardstrafe festgelegt werden, die sich danach richtet, wie früh der Vertrag im Verhältnis zum Reisebeginn gekündigt wird und welche Kosteneinsparungen und Einnahmen durch die alternative Nutzung der Reiseleistungen zu erwarten sind.

Wenn im Vertrag keine Standardstrafe vorgesehen ist, entspricht die Höhe der Kündigungsstrafe dem Preis der Pauschalreise abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen.

Daher erstattet VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. in solchen Fällen alle Zahlungen, die für das Paket geleistet wurden, abzüglich der entsprechenden Strafe.

(2) Treten jedoch am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Fahrgäste zum Zielort erheblich beeinträchtigen, kann der Fahrgast den Vertrag vor dessen Beginn ohne Vertragsstrafe und mit Anspruch auf Erstattung aller für die Reise geleisteten Zahlungen kündigen.

3. Diese Erstattungen oder Rückerstattungen werden dem Reisenden, abzüglich der entsprechenden Strafe im Fall von Absatz 1, innerhalb einer Frist von höchstens 14 Kalendertagen nach Beendigung des Pauschalreisevertrags ausgezahlt.

14. Stornierung der Reise durch den Organisator vor der Abreise:

Wenn VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. den Vertrag aus Gründen kündigt, die der Reisende nicht zu vertreten hat, muss er alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen innerhalb einer Frist von höchstens 14 Kalendertagen nach der Kündigung des Vertrages zurückzahlen. VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. ist nicht verpflichtet, dem Reisenden eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen, wenn die Stornierung aus folgenden Gründen erfolgt:

1. Die Anzahl der für die Pauschalreise angemeldeten Personen ist geringer als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl und VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. teilt dem Reisenden die Stornierung innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist mit, die spätestens am:

  • 20 Tage vor Abreise für Reisen von mehr als 6 Tagen.
  • 7 Tage für 2- bis 6-tägige Touren.
  • 48 Stunden für Reisen von weniger als 2 Tagen.

VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. kann den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen und der Reisende wird unverzüglich vor Beginn der Pauschalreise über die Stornierung informiert.

Stornierung der Reise durch den Fahrgast vor der Abfahrt:

Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung der Reise wird je nach Datum der Stornierung ein Prozentsatz der Kosten für die Dienstleistungen einbehalten.

  • Sobald die Reservierung abgeschlossen ist, wird unabhängig vom Datum der Stornierung eine Verwaltungsgebühr von 10% einbehalten.
  • Erfolgt die Stornierung zwischen 90 Tagen und 30 Tagen vor Beginn der Dienstleistungen, werden 30% einbehalten.
  • Erfolgt die Stornierung zwischen 30 und 7 Tagen vor Beginn der Dienstleistungen, werden 70% einbehalten.
  • Erfolgt die Stornierung bis zu 7 Tage vor der Reise und während der Reise selbst, betragen die Stornierungskosten 100%.

15. Rücktritt vor Antritt der Reise bei Verträgen, die außerhalb des Betriebs abgeschlossen wurden:

Bei Verträgen, die außerhalb der Niederlassung geschlossen werden (im Sinne von Artikel 92.2 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007), kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen von der vertraglich vereinbarten Reise zurücktreten und hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises.

e) Rechte und Pflichten der Parteien nach Antritt der Reise

16. Pflicht zur Mitteilung von Vertragswidrigkeiten:

Stellt der/die Reisende fest, dass eine der in der Reise enthaltenen Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wird, muss er/sie VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. unter Berücksichtigung der Umstände des Falles unverzüglich über die Nichtübereinstimmung informieren.

17. Abhilfe bei Nichterfüllung des Vertrags und bei nicht vertragsgemäßer Erbringung eines wesentlichen Teils der Reiseleistungen:

1. wenn eine der in der Reise enthaltenen Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wird, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. muss den Mangel abstellen, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, wobei die Schwere des Mangels und der Wert der betroffenen Reiseleistungen zu berücksichtigen sind. Wird die Nichtkonformität nicht behoben, gelten die Bestimmungen von Klausel 22.

(2) Trifft keine der oben genannten Ausnahmen zu und wird eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Reisenden oder vom Fahrgast gesetzten angemessenen Frist behoben, hat der Fahrgast Anspruch auf Erstattung. VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. sich weigert, ihn zu beheben oder sofortige Abhilfe verlangt, kann der Fahrgast dies selbst tun und die Erstattung der dafür notwendigen Kosten verlangen.

3. Wenn ein wesentlicher Teil der Reiseleistungen nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.muss ohne zusätzliche Kosten geeignete alternative Vorkehrungen für die normale Fortsetzung der Reise und auch dann anbieten, wenn die Rückkehr des Fahrgastes zum Abfahrtsort nicht wie vereinbart erfolgt.

Diese alternativen Formeln müssen, wenn möglich, von gleichwertiger oder besserer Qualität sein. Sind sie von minderer Qualität, wird VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. einen angemessenen Preisnachlass gewähren.

Der Reisende kann die angebotenen Alternativen nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den in der Pauschalreise vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die Preisminderung unzureichend ist.

1. wenn eine Vertragswidrigkeit die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. nicht innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat, kann der Reisende den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen und gegebenenfalls sowohl eine Minderung des Reisepreises als auch Schadensersatz gemäß Klausel 22 verlangen.

(2) Wenn alternative Reisearrangements nicht gefunden werden können oder vom Reisenden abgelehnt werden, weil sie nicht mit den vereinbarten Reisearrangements vergleichbar sind oder weil die angebotene Preisminderung unzureichend ist, hat der Reisende Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz, ohne dass der Pauschalreisevertrag gemäß den Bestimmungen in Klausel 22 gekündigt wird.

3. In den in den Abschnitten 4 und 5 genannten Fällen ist VIATGES TEMPS D’OCI, S.L., wenn die Pauschalreise die Beförderung von Personen umfasst, außerdem verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten die Rückbeförderung in einer gleichwertigen Beförderung anzubieten.

18. Unmöglichkeit, die Rückgabe wie im Vertrag vorgesehen aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände zu gewährleisten:

1. wenn es aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, die Rückführung des Fahrgasts wie im Vertrag vorgesehen sicherzustellen, VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. die Kosten für eine notwendige Unterkunft, wenn möglich einer gleichwertigen Kategorie, für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten pro Passagier zu übernehmen, es sei denn, in den europäischen Rechtsvorschriften für Passagierrechte ist ein anderer Zeitraum vorgesehen.

2. Die im vorstehenden Absatz genannte Kostenbegrenzung gilt nicht für behinderte Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität (gemäß der Definition in Ziffer 1.2) oder deren Begleitpersonen, schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige sowie für Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, wenn ihre besonderen Bedürfnisse mit VIATGES TEMPS D’OCI, S.L., mindestens 48 Stunden vor Beginn der Reise zu melden.

19. Mitwirkungspflicht des Fahrgastes im normalen Verlauf der Fahrt:

Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. oder seinen örtlichen Vertretern für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise sowie die Vorschriften zu befolgen, die allgemein für die Nutzer der in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen gelten. Insbesondere wenn er/sie in einer Gruppe reist, muss er/sie auf die anderen Teilnehmer/innen Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass der reibungslose Ablauf der Reise nicht beeinträchtigt wird.

20. Sorgfaltspflicht von VIATGES TEMPS D’OCI S.L.:

VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. ist verpflichtet, dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, ohne unangemessene Verzögerung angemessene Hilfe zu leisten, insbesondere im Falle außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände.

2. Diese Hilfe besteht insbesondere aus:

(a) Bereitstellung angemessener Informationen von Gesundheitsdiensten, lokalen Behörden und konsularischer Hilfe; und

b) Unterstützung des Reisenden bei der Einrichtung von Fernverbindungen und Hilfe bei der Suche nach alternativen Möglichkeiten.

(3) Wurde die Schwierigkeit vom Reisenden absichtlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht, kann VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. dem Reisenden einen angemessenen Aufpreis für diese Hilfeleistung in Rechnung stellen. Dieser Aufschlag darf die tatsächlichen Kosten von VIATGES TEMPS D’OCI S.L. nicht übersteigen .

(f) Vertragliche Haftung für mangelhafte Leistung oder Nichterfüllung

Verantwortung von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L:

VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. haftet gegenüber dem Reisenden, unabhängig davon, ob sie die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen selbst erbringt oder ob sie von ihren Erfüllungsgehilfen oder anderen Leistungsträgern erbracht werden.

22. Recht auf Preisminderung, Ausgleich und Einschränkungen

1. Der Fahrgast hat Anspruch auf eine angemessene Preisminderung für den Zeitraum, in dem eine Vertragswidrigkeit vorlag.

2. Der Reisende hat das Recht, von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. eine angemessene Entschädigung für alle Verluste oder Schäden zu erhalten, die durch die Nichteinhaltung des Vertrags entstanden sind.

3. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. nachweist, dass die Vertragswidrigkeit vorliegt:

a) Kostenpflichtig für den Reisenden

(b) einem Dritten zuzuschreiben sind, der nicht an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen beteiligt ist, und unvorhersehbar oder unvermeidbar sind

(c) aufgrund von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen.

4. Wenn die Leistungen des Pauschalreisevertrags durch internationale Abkommen geregelt sind, gelten die Beschränkungen des Umfangs oder der Bedingungen für die Zahlung der Entschädigung durch die in der Reise enthaltenen Leistungsträger für VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.

5. Wenn die Erfüllung des Pauschalreisevertrags nicht durch internationale Konventionen geregelt ist: (i) die Entschädigung, die ggf. zu zahlen ist an VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Personen- oder Sachschäden; und (ii) jede andere Entschädigung, die sie möglicherweise zu zahlen hat VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. ist auf das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise begrenzt.

6. Die Ausgleichszahlungen oder Preisnachlässe, die aufgrund des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 gewährt werden, und die Ausgleichszahlungen oder Preisnachlässe, die aufgrund der in Artikel 165.5 desselben Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 aufgeführten Vorschriften und internationalen Übereinkommen gewährt werden, werden voneinander abgezogen, um eine Überkompensation zu vermeiden.

(g) Ansprüche und Klagen, die sich aus dem Vertrag ergeben

23. Anwendbares Recht

Dieser Pauschalreisevertrag unterliegt der Vereinbarung zwischen den Parteien und den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den geltenden regionalen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, mit dem der überarbeitete Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und andere ergänzende Gesetze verabschiedet wurden.

24. beschwerden bei VIATGES TEMPS D’OCI, S.L.

(1) Unbeschadet der ihnen zustehenden Rechtsmittel können die Verbraucher ihre Beschwerden schriftlich an VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. über die Postanschrift: C/ Provença nº212, 08036 Barcelona und/oder die E-Mail-Adresse: tempsdoci@tempsdoci.com richten.

2. VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. antwortet schriftlich auf alle Beschwerden innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen.

3. Die Verbraucher können auch offizielle Beschwerdeformulare von VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. über die folgende E-Mail-Adresse anfordern: tempsdoci@tempsdoci.com

25. alternative Streitbeilegung

1. Der Verbraucher und VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. können sich jederzeit an die zuständige Behörde oder an zu diesem Zweck eingerichtete Stellen wenden, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung des Konflikts zu finden.

2. Wendet sich der Verbraucher mit seinen Beschwerden an eine Verbraucherschlichtungsstelle, auch wenn er nicht Mitglied der Stelle ist VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. zum Verbraucherschlichtungssystem könnte ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, wenn VIATGES TEMPS D’OCI, S.L. den Antrag des Verbrauchers auf ein Schiedsverfahren in dem betreffenden Fall akzeptieren.

Ansprüche wegen Trunkenheit, Verletzung, Tod oder Anscheinsbeweisen für eine Straftat können nicht Gegenstand der Verbraucherschlichtung sein.

Im Falle einer Verbraucherschlichtung ist der Schiedsspruch des von der Verbraucherschlichtungsstelle eingesetzten Schiedsgerichts für beide Parteien endgültig und verbindlich.

26. rechtliche Schritte

1. wenn die Streitigkeit nicht der Verbraucherschlichtung unterliegt, kann der Verbraucher vor dem Gericht seines Wohnsitzes klagen.

2. Rechtsansprüche aus dem Pauschalreisevertrag verjähren nach Ablauf von zwei Jahren.

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Matias viajando a la Antartida

Über den Autor

Ich bin Matias, geboren in Patagonien und ein Liebhaber meines Landes.

Seit mehr als 20 Jahren helfe ich ausländischen Reisenden, ihre Reise nach Patagonien zu organisieren.

Ich verwalte auch diese exotische Unterkunft an der Atlantikküste.